Was wir nicht übernehmen:

 

 

 

Folgende Ermittlungsversuche und –Methoden dürfen wir nicht übernehmen:

 

 

-                     Abhören von Telefonen und Telefonanlagen, auch der eigenen

-                     Installierung von Abhöranlagen und Richtmikrofonen

-                     Erforschung von anstehenden Prüfungsfragen

-                     Unberechtigten Einstieg in Wohnungen

-                     Den Einsatz von Geldeintreibern

-                     Zeugenmanipulation

-                     Abrechnungen ohne Belege

 

Insoweit verbieten sich alle Maßnahmen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sofern kein gesetzlicher Notstand besteht.