Was wir nicht übernehmen:
Folgende Ermittlungsversuche und –Methoden dürfen wir nicht übernehmen:
- Abhören von Telefonen und Telefonanlagen, auch der eigenen
- Installierung von Abhöranlagen und Richtmikrofonen
- Erforschung von anstehenden Prüfungsfragen
- Unberechtigten Einstieg in Wohnungen
- Den Einsatz von Geldeintreibern
- Zeugenmanipulation
- Abrechnungen ohne Belege
Insoweit verbieten sich alle Maßnahmen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sofern kein gesetzlicher Notstand besteht.