Vertrag und Kosten

 

 

Ihr Auftrag wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch als Dienstleistungsvertrag erteilt und schriftlich formuliert. Sie bestätigen Ihr berechtigtes Interesse (z.B. Schwarzarbeit, fehlende Unterhaltsleistungen pp.) gemäß Bundesdatenschutzgesetz.

 

Sie verpflichten sich, mit der Auftragsvergabe keine kriminellen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele zu verfolgen.

 

Im Auftrag wird eine Honorarvereinbarung getroffen, wobei folgende Kosten spezifiziert werden:

 

 

-           Grundgebühr für Planung und Abschlussbericht                                    

-           Stundensatz für Detektivstundeneinsatz (Chef)                          

-           Stundensatz für Detektivstundeneinsatz (je Mitarbeiter)                                   

-           Ermäßigter Stundensatz für Fahrzeiten zu Objekten      

bei Ermittlungen                                                                                           

-           Fahrtkosten bei PKW-Einsatz je gefahrener Kilometer                        

-           bei öffentlichen Verkehrsmitteln Ersatz der tatsächlichen Kosten                   

-           Zuschläge für Sonn- und Feiertagseinsätze                                                       

-           Spesenpauschale je Tag, je Sachbearbeiter bei mehr als 6 Stunden Abwesenheit

-           Übernachtungen Erstattung der tatsächlichen Kosten                                      

-           Büro/Telefongebühren im Stundensatz enthalten                                              

-           Audio-/Videoaufnahmen nach Aufwand und Vereinbarung                             

-           weitere Reisekosten                                                                     

-           Kosten für das Ausleihen von Spezialtechnik

und Observationsfahrzeugen                                                        

-           Erfolgshonorar - zusätzliches nach Vereinbarung                                                        

 

Im Auftrag/Honorarvereinbarung sind die Leistungen sowie etwaige Höchstgrenzen festzulegen. Eine Zusatzvereinbarung, dass Kosten, die eine bestimmte Höhe überschreiten, vorher abzustimmen und zu bestätigen sind, ist möglich.

 

Abschlags- und Vorschusszahlungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

Mündliche Abreden bedürfen der nachträglichen schriftlichen Bestätigung. 

 

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.