Was bieten wir?

 

 

Unser Tätigkeitsfeld erstreckt, wie nachstehend beschrieben, sich auf alle gesetzlich zulässigen Bereiche des Zivil- und Strafrechts:

 

-                     Ermittlung unbekannt verzogener Personen

-                     Zeugenermittlungen

-                     Erbenermittlungen

-                     Schuldnersuche

 

In all diesen Fällen geht die Tätigkeit weit über die üblichen behördlichen Ermittlungen hinaus. So können auch Ermittlungen zur Prüfung der Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen über die Vermögensverhältnisse vorgenommen werden.

           

-                     Ermittlungen zum Unterhaltsrecht

 

Hierbei geht es unter anderem um die Ermittlung etwaiger Einkommen des Unterhaltspflichtigen, die er im Unterhaltsverfahren nicht angibt oder das nicht angegebene „Zusammenleben mit einem neuen Partner“.

 

 

 

 

Im wirtschaftlichen Bereich erhalten wir Aufträge von Wirtschaftsunternehmen aller Art,  Kreditinstituten und Versicherungen.

 

 

Hierbei liegen unsere Schwerpunkte bei der

 

-                     Abwehr von Lauschangriffen

(Aufspüren von unerlaubten Abhöranlagen (Wanzen) pp.)

-                     Aufklärung von Betriebsspionage

(Personen- und Arbeitsplatzüberwachung sowie Aufklärung im weiteren Umfeld der verdächtigen Personen)

-                     Beweis- und Spurensicherung

(in Zivil- Arbeitsgerichts- wie auch Strafprozessen ist eine Durchsetzung der Ansprüche oder der angemessenen Strafverfolgung oft nur möglich, wenn der wahre Sachverhalt durch eindeutige Beweise nachgewiesen werden kann)

-                     Diebstahl/Untreue oder Betrug in Unternehmen

(Überwachung und Ermittlung im Wareneingangs- und Ausgabebereich sowie bei strafrechtlichen Tatbeständen im Waren- und Zahlungsverkehr)

-                     Kapitalanlagenbetrug

(Nachforschungen in Bereichen, wo die Staatsanwaltschaft nicht mehr ermittelt)

-                     Krankenstandsmissbrauch

(macht der Arbeitnehmer blau?)

-                     Schwarzarbeit einschließlich Missbrauch von Sozialleistungen

(arbeiten Mitarbeiter trotz Krankschreibung u. a. bei Schwarzarbeit?)

-                     Unerlaubte Nebentätigkeiten

(Überwachung von Mitarbeitern bei entsprechenden Verstößen, soweit vertraglich ein Ausschluss von Nebentätigkeiten rechtlich möglich ist)

-                     Versicherungsbetrugsdelikte

(Schwerpunkt ist die Ermittlung bei Eigenbrandstiftungen, falschen Schadensangaben der Geschädigten sowie bei fingierten Unfällen und anderen

Handlungen zum Schaden der Versicherungen)

 

 

 

 

 

 

In Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachjuristen  (siehe auch www.kompetenz-im-versicherungsrecht.eu )  haben wir uns besonders auf die Ermittlungen im Bereich der Versicherungsbetrugsdelikte spezialisiert.

 

 

Dabei ist unsere langjährige Erfahrung im juristischen wie auch im kaufmännischen Bereich äußerst hilfreich. Zu diesen Erfahrungen gehört neben der langjährigen leitenden Tätigkeit im Rechtsanwalts- und Notariatsbüro die selbstständige Tätigkeit im Immobilienmakler- und Bauträgerbereich, der Unternehmensberatung sowie im Versicherungswesen.